Corona-Schutzverordnung, gültig ab 13.01.2022

Liebe Mitglieder, Beim Sport im Freien gilt 2G. Nur immunisierte Personen (geimpft/genesen) dürfen beim gemeinsamen Sporttreiben teilnehmen. Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen...