Liebe Mitglieder,
Beim Sport im Freien gilt 2G. Nur immunisierte Personen (geimpft/genesen) dürfen beim gemeinsamen Sporttreiben teilnehmen.

Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+.
Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.

Bis zum Schuleintritt gelten Kinder als immunisiert und getestet.
Bis zum 16. Geburtstag gelten Kinder und Jugendliche als immunisiert und getestet. Kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+.
Ab 16. Geburtstag gelten Jugendliche, soweit sie Schüler sind, als getestet. Schülerausweis erforderlich.

Für Übungsleiter und Trainer gilt sowohl im Freien als auch in Innenräumen 3G. Nicht immunisierte Übungsleiter und Trainer müssen während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

Der Vorstand