Liebe Vereinsmitglieder,

in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die seit dem 04.12.2021 gilt, ist auch das Sportreiben im Trainings- und Wettkampfbereich neu geregelt.

Das Sporttreiben und auch der Besuch von Sportveranstaltungen ist ab sofort nur noch für Personen möglich, die geimpft oder genesen (2G-Regelung) sind.
Dies gilt sowohl für den Innen- als auch Außenbereich.

Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert – § 2(8)
Sie werden immunisierten Personen gleichgestellt und können damit am
Sportbetrieb teilnehmen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind.

Der Vorstand